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Lohnerhöhung durch Sachbezüge

Mit einer steuer- und sozialabgabenfreien Vermögensbildung senken Sie zum einen Ihre Lohnkosten, zum anderen erfreuen sich Ihre Mitarbeiter über den gut durchdachten Vermögensaufbau.

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist hier besonders interessant, wenn man damit auch noch ein kleines Vermögen ansparen kann.

Dieser Paragraph gewährt Ihnen für Sachbezüge eine Freigrenze von derzeit 44,00 € im Monat.

Zwar gehören alle Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis zum sogenannten „steuerpflichtigen Arbeitslohn“, jedoch mit kleinen, wie oben erwähnten Ausnahmen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen lediglich vereinbaren, dass ein Teil des Arbeitsentgelts als Sachbezug gewährt wird.

Sinnvoll erscheint hier die Entgeltumwandlung mit direkter Investition in Sachwerte, damit die Sachbezüge nachhaltig genutzt werden können und nicht mit z.B. Fahrkarten-und/oder Benzingutscheinen kurzfristig wieder verbraucht bzw. verkonsumiert werden können.

Wir haben uns von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigen lassen, dass Edelmetalle steuer- und sozialversicherungsfrei unter die Vergünstigungsvorschrift des § 8 Abs. 2 EStG fallen.

Sie haben somit die Möglichkeit, aus einer Steuerersparnis langfristig ohne finanziellen Mehraufwand etwas für Ihre Vorsorge zu tun.

Nutzen Sie Ihre Chance und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns, damit Sie so schnell wie möglich diese Gelegenheit wahrnehmen.

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